Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufs- und Reparaturbedingungen („VRB“) der Firma HTI Handy Telefon InternetGmbH („HTI“), gelten bei der Erbringung von Waren und Dienstleistungen gemäß § 2 von HTI gegenüber Verbrauchern oder einem Unternehmer („Kunde“)

(2) Gesondert geregelte allgemeinen Geschäftsbedingungen von HTI finden keine Anwendung. Der ausdrücklichen oder stillschweigenden Einbeziehung von eigenen Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderesvereinbart.

(3) Verbraucher im Sinne dieser VRB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zweckenabschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser VRB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen an Geräten des Kunden (insbesondere Erstellung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen von Smartphones, Durchführung von Reparaturleistungen, Verkauf Zubehör Smartphones, allgemeiner Warenverkauf).

§ 3 Leistungserbringung bei Dienstleistungen

(1) Soweit Vertragsgegenstand Dienstleistungen an Geräten des Kunden sind, gelten die sich aus der Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung ergebenden Einzelleistungen von HTI.

(2) Soweit in der Leistungsbeschreibung keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss und Zugang des defekten Gerätes.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Der Kunde ist gehalten, Probleme am Gerät möglichst umfassend zu beschreiben.

(2) Der Kunde muss für die von HTI verlangte Zeit das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen. Der Kunde soll auf Verlangen Zugangscodes, wie Pins u.Ä. zur Überwindung von Zugriffssperren vor Reparatur rechtzeitig und umfassend bereitstellen bzw. soweit möglich die Zugriffssperren deaktivieren.

(3) Der Kunde hat Sicherungskopien von den auf dem zu reparierenden Gerät hinterlegten Datenund Einstellungen auf gesonderten Datenträgern selbst zu erstellen. HTI ist für die Erstellung von Datensicherungskopien nicht verantwortlich. HTI wird soweit wie möglich versuchen, die bei Übergabe befindlichen Daten zu erhalten. Durch die Reparatur kann es aber jederzeit vertragsgemäß zu ganz oder teilweisen Datenverlusten bzw. Rücksetzung des Gerätes auf den Werkszustand kommen. Dem Kunden ist dies mit Eingehung des Vertrages bekannt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung der Prüfung des Gerätes oder des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angebe des Preises aufzuführen sind. HTI ist an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn ihr der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages beim Kunden erteilt wird.

(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung innerhalbvon 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anders vereinbart ist. Bei Reparaturen von Geräten ist die Vergütung bei Rückgabe des Gerätes zu zahlen. HTI behält sich vor, im Einzelfall Vorkasse zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtkräftigfestgesellt, unbestritten, von HTI anerkannt oder mit ihrer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Leistungszeit

Sind von HTI Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen ausdemselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von HTI.

(3) Ist der Kunde Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3), gilt ergänzend, dass HTI sich das Eigentum ander Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehält. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

§ 8 Aufbewahrung

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei der Erbringung von Dienstleistungen an Geräten des Kunden (siehe § 2) mit Übergabe der Geräte an HTI, dieser ein vertragliches Pfandrecht an den einzelnen Geräten eingeräumt wird – wegen der Vergütung für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen.

§ 9 Abholung Aufbewahrung Verwertung Vernichtung

(1) HTI informiert den Kunden umgehend über die Möglichkeit der Abholung des Gerätes. HTI ist verpflichtet über einen Zeitraum von sechs Wochen mindestens drei ersthafte Kontaktversuche über die vom Kunden hinterlassene Kontaktdaten zu unternehmen.

(2) Holt der Kunde das Gerät binnen einer Frist von 2 Monaten seit erster Aufforderung durch HTI nicht ab, unternimmt HTI einen letzten Kontaktversuch unter Ausdrücklichem Hinweis und die Möglichkeit der Verwertung/Vernichtung und letzter Fristsetzung von einem Monat.

(3) Wird ein Gerät nicht spätestens binnen eines Monate nach Zugang der letzten Aufforderungdurch HTI vom Kunden oder durch einen von diesem Beauftragten Dritten abgeholt, ist HTI nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. HTI ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, das Gerät im Umfang des Pfandrechtes im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern und den Erlös mit etwaigen offenen Forderungen zu verrechnen oder das Gerät – sofern der zu erwartende Erlös im Verhältnis zum Aufwand der Veräußerung unverhältnismäßig ist auf Kosten des Kunden zu vernichten.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelgewährleistung.

(2) Soweit der Kunde Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3) ist, gilt abweichend von Abs.1 für Waren:

a) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.

b) Bei Mängeln leistet HTI nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss HTI nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringungder Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfristgilt nicht für HTI zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(3) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt für Reparaturleistungen abweichend von Abs. 1, dassder Kunde verpflichtet ist, die erbrachte Leistung unverzüglich sorgfältig zu prüfen hat. Offensichtliche Mängel und Störungen sind umgehend, spätestens binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme oder Möglichkeit der Kenntnisnahme in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung dieser Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 11 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungender Erfüllungsgehilfen der HTI.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres Beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung der HTI gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränktist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HTI.

§ 12 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und diesen VRB zwischen dem Kunden und HTI der Sitz von HTI vereinbart. Dies gilt ausdrücklich nicht für Verbraucher.

(3) Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Kunden.

(4) Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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