Herstellergarantie
Fonschmiede.de führt keine Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie durch.
Die Herstellergarantie umfasst in der Regel die ersten 24 Monate nach Kauf des Gerätes. Zubehör unterliegt abweichenden Regelungen. Solltest Du innerhalb dieser Zeit einen nicht selbstverschuldeten Defekt haben, wende Dich an den Hersteller bezüglich der Herstellergarantie.
Gewährleistung – Wer ist mein Ansprechpartner?
Der Händler oder Mobilfunkbetreiber, bei dem Du Dein Mobilfunkgerät gekauft hast, ist im Sinne des Gewährleistungsrechts Dein Vertragspartner und damit Dir gegenüber gewährleistungspflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung regelt die rechtlichen Ansprüche eines Kunden gegenüber dem Verkäufer. Dieser sichert Dir innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf zu, dass bei ihm erworbene Ware frei von Mängeln ist. Hinsichtlich der Fristen ist folgendes zu beachten:
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer den Mangel beheben oder dem Käufer nachweisen, dass der Mangel durch unsachgemäße Verwendung verursacht wurde. Danach ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und somit zum Schaden führte.
Davon zu unterscheiden ist die Herstellergarantie. Dies ist eine freiwillige Garantie des Herstellers, mit welcher dieser Dir in der Regel für 24 Monate die volle Funktionsfähigkeit seiner Produkte zusichert. Einschränkungen entnehme im Einzelnen der Bedienungsanleitung des Gerätes.
Wie lange gewährt der Hersteller Garantie?
Die Herstellergarantie umfasst in der Regel die ersten 24 Monate nach Kauf des Gerätes. Zubehör unterliegt abweichenden Regelungen. Informationen dazu finden Sie in unseren Garantiebedingungen.
Ausschluss der Herstellergarantie
1. Softwaremodifikationen
Die Hersteller legen in Ihren Garantiebedingungen fest, dass:
- eigenständig vorgenommene Softwaremodifikationen,
- Umgehen der Android OS-Sicherheitsmechanismen und
- Verletzung der Softwarerechte,
um Zugang zu Produkt-Systemeinstellungen zu erhalten und diese zu verändern, als Fremdeingriff zu werten sind und automatisch zum Ausschluss der Herstellergarantie führen. Zu den Fremdeingriffen zählen auch Eingriffe durch unsachgemäße Reparaturversuche.
2. mechanische Beschädigungen
Die Garantiebestimmungen des Herstellers besagen, dass normale Abnutzung sowie Mängel, die auf grobe Behandlung zurückzuführen sind und Mängel oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung des Produkts entstehen, nicht von der Herstellergarantie umfasst sind.
3. Beschädigungen durch Feuchtigkeit
Korrosionsschäden werden weder im Rahmen der Herstellergarantie, noch kostenpflichtig repariert, da weitere Folgeschäden durch Korrosion nicht ausgeschlossen werden können und daher keine Gewähr für den Erfolg der Reparatur übernommen werden kann. Die Hauptplatine eines Mobiltelefons besteht aus bis zu sieben Schichten und den dazwischen verlaufenden Leiterbahnen. Eindringende Flüssigkeiten führen zur Bildung von Korrosionsstellen auf und innerhalb der 0,8-1,2 mm dicken Platine, welche in der Lage sind, die Leiterbahnen zu unterbrechen sowie Kurzschlüsse an Bauteilen zu verursachen. Eine effektive und nachhaltige Entfernung dieses Schadens ist damit unmöglich.
Wandlung – Wer ist mein Ansprechpartner?
Wandlung kannst Du entsprechend des Gewährleistungsrechts nur gegenüber DeinemVertragspartner (Händler, Mobilfunkbetreiber, …, bei dem Du Dein Mobilfunkgerät gekauft hast) geltend machen.